Nachfolge

Nachfolge

Die europäische Verordnung seit 2015 über internationale Nachfolgeregelungen sieht vor, dass es das Recht des Landes ist, in dem der letzte Wohnsitz des Verstorbenen liegt.
Für Marokko ist das marokkanische Recht für Verstorbene jedoch nicht anwendbar, da es nicht unter den Bedingungen des Artikels 2 des marokkanischen Familiengesetzbuches steht.
Ain, er ist kein Marokkaner und steht nicht in Verbindung mit einer Person marokkanischer Nationalität.

Es wird daher auf das französische Recht verwiesen. Das französische Recht gilt für alle beweglichen Sachen, die unbeweglich in Frankreich, Marokko und allen anderen Ländern sind, in denen sich Eigentum befindet.

Bei Mischehen muss der Ausländer zum Islam konvertieren, um eine oder eine Marokkanerin zu heiraten. In diesem Fall gilt das marokkanische muslimische Gesetz.

Wenn es in Frankreich Kinder einer ersten Ehe gibt, werden sie nicht in der Lage sein, den guten marokkanischen Glauben zu erben, um Ihre Übertragung beispielsweise durch eine Spende und ein Testament vorhersehen zu können.

Ein neuer Vorteil für die Ansiedlung in Marokko: Es ist keine Erbschaftssteuer zu zahlen, was auch sehr attraktiv ist, um Ihre Waren mit Gelassenheit zu übermitteln.