Vorteilhaftes Steuersystem für Rentner

Vorteilhaftes Steuersystem für Rentner

Rentner können von der Einkommensteuer profitieren.

Wenn sie ihre Rente ganz oder teilweise auf ein nicht konvertierbares marokkanisches Dirham-Konto übertragen, werden sie von mehreren Abbrüchen in Höhe ihres Bruttoeinkommens profitieren (CSG und RDS nicht abgezogen), was einer Steuer von etwa 5% entspricht ausgewiesenes Einkommen.

Ein Buchhalter kann Ihre Steuererklärung problemlos bearbeiten. Für Beamte wird, da das CSG RDS an der Quelle abgezogen wird, der zu deklarierende Betrag ihres Einkommens um so viel reduziert. Personen, die eine Altersrente erhalten, erhalten eine 80% ige Ermäßigung der Steuer auf Altersrenten.
Es ist möglich, nur den für den Lebensstil notwendigen Teil vor Ort zu übertragen. Die Besteuerung kann daher sehr niedrig sein.
Steuerpflichtige mit Wohnsitz in Marokko und Inhaber von Altersrenten aus ausländischen Quellen erhalten eine Ermäßigung in Höhe von 80% des auf ihre Rente geschuldeten Steuerbetrags, der den dauerhaft in nicht konvertierbaren Dirhams übertragenen Beträgen entspricht.
Entweder eine Jahresrente von € 100,000, die zum Wechselkurs von 11 DH umgerechnet wurde: 100,000 € x 11 und auf einem nicht konvertierbaren DH-Konto 1,100,000 dhs nach Marokko zurückgeführt
Kürzung der Altersrente (marokkanische und ausländische)
1.100.000 dhs x 40% = 440.000 dhs
Netto zu versteuerndes Einkommen 660,000 dhs
IGR entsprechend: (660,000 dhs x 44%) - 14,960 dhs = 275,440 dhs
Steuerliche Minderung: 275,440 dhs x 80% = 220,352 dhs
Steuerpflichtig 55.088 dhs = 5%
In diesem Fall beträgt die vom Rentner zu entrichtende Steuer 5% der Renten, die endgültig in nicht konvertierbaren Dirham nach Marokko zurückgeführt werden.
Es sei darauf hingewiesen, dass die Besteuerung von Vermögen oder Kapital in Marokko nicht besteht.
Es gibt weder eine Grundsteuer noch eine jährliche Wohnsteuer, nur eine sehr geringe städtische Steuer. Wenn Sie Marokko, Ihr Haupthaus, mit Ihrer Aufenthaltskarte angeben, kann diese Kurtaxe um 30 € liegen und wenn Sie sich in einem Zweitwohnsitz 70 auf 200 € jährlich befinden. Befreiung in ländlichen Gebieten.